Koblenzer
 Arbeitskreis
HartzIV

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KEINE ABLEHNUNG von Fahrgeld wegen Bagetellsummen!

Lt. ARGE Köln  (im konkreten Fall ging es um einen Betrag von 4,40 Euro Fahrgeldanspruch) gibt es keine Bagatellgrenze. Jeder Betrag ist zu erstatten.
(BSG v.6.12.07 AZ B14/7b AS 50/06 R gem. §44b SGBII)
(§16 Abs.1 SGBII in Verbindung m. §§45 + 46 SGBIII)

 Info zu Fortzahlungsanträgen

Betriebsrat - Mitbestimmung bei 1-Euro-Jobbern

Empfehlung des Petitionsausschusses: keine Kürzung bei Krankenhausaufenthalt

-Info von “Tacheles”-
Info des Bundestages v. 10.10.07 dazu

hier kann der Sanktionsbericht der Argen heruntergeladen werden

Neue Bescheide bei Alg-II-Erhöhung zum 1.7.07
Info zu laufenden Widerspruchsverfahren und Klagen

Berechnungsfehler geht auf Kosten der ARGE

Neuregelungen ab Januar 2007

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